Gesetze und Verordnungen

  • KFW: Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss Programmnummer 155 und 455. Das Programm dient der Förderung von barrierereduzierenden Investitionsmaßnahmen im Wohnungsbestand.
  • Ab einer Investitionssumme von 6.000 EUR kann ein Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 EUR pro Wohneinheit gewährt werden. Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.
  • Kosten für behindertengerechten Umbau eines Wohnhauses können steuerlich wegen Zwangsläufigkeit geltend gemacht werden, gem. BFH Urteil- AZ: VI R 7/09, Quelle Berliner Zeitung vom 23./24.052010
  • Grundsätzlich können die Pflegekassen nach formlosem Antrag sogenannte „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ unterstützen. Gem. § 40 Abs. 4 SGB XI haben Pflegekassen die Möglichkeit, im Rahmen ihres Ermessens einen Betrag von bis zu 4.000 Euro (bis Dezember 2014: 2.557 Euro) je Maßnahme zu gewähren.

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